Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was für eine Miete bei Rent X gilt – von der Reservation bis zur Rückgabe.

Stand 07.08.2026. Es gilt die bei Vertragsabschluss veröffentlichte Fassung.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der Gama Group GmbH («Rent X», «wir») und der Mieterin oder dem Mieter («Sie»). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Ergänzend gilt der bei der Übergabe unterzeichnete Mietvertrag; bei Widersprüchen geht dieser vor.

2. Reservation und Vertragsabschluss

Eine Anfrage über das Mietformular, per E-Mail oder per Telefon ist noch keine Buchung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Reservation bestätigen. Bis dahin ist das Fahrzeug nicht für Sie blockiert.

Das Formular prüft keine Verfügbarkeit. Wir melden uns nach Eingang und teilen Ihnen mit, ob der gewünschte Zeitraum frei ist.

3. Fahrzeug

Vermietet wird ein Renault Master Kastenwagen, Kategorie B, 3.5 t Gesamtgewicht. Wir halten zwei baugleiche Fahrzeuge; welches davon Sie erhalten, teilen wir bei der Übergabe zu. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht. Fällt ein Fahrzeug kurzfristig aus, versuchen wir Ersatz zu stellen; gelingt das nicht, erstatten wir bereits bezahlte Beträge vollständig zurück.

4. Übergabe und Rückgabe

Übergabe und Rückgabe erfolgen in Kreuzlingen während der Öffnungszeiten (MO – SA · 08:00 – 18:00 Uhr), sofern nichts anderes vereinbart ist. Bringen Sie zur Übergabe Ihren gültigen Führerausweis der Kategorie B mit. Eine Kaution verlangen wir nicht.

Das Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben und ist im gleichen Zustand zurückzugeben. Bei übermässiger Verschmutzung verrechnen wir eine Reinigungspauschale von CHF 400.–.

5. Mietdauer und Verspätung

Die Mietdauer richtet sich nach dem vereinbarten Zeitraum. Eine Verlängerung bedarf unserer Zustimmung – rufen Sie an, bevor die Zeit abläuft. Wird das Fahrzeug ohne Absprache verspätet zurückgegeben, verrechnen wir die zusätzliche Zeit nach dem gültigen Tarif und den Schaden, der durch eine ausgefallene Anschlussvermietung entsteht.

6. Preise, Kilometer und Treibstoff

Es gelten die auf dieser Website veröffentlichten Tarife:

  • 1 Stunde: CHF 39.– inkl. 25 km – jede weitere Stunde zzgl. 20.–
  • ½ Tag · Mo – Fr: CHF 79.– inkl. 100 km – Vor- oder Nachmittag, bis 4 h
  • ½ Tag · Wochenende: CHF 89.– inkl. 100 km – Vor- oder Nachmittag, bis 4 h
  • 1 Kalendertag · Mo – Fr: CHF 139.– inkl. 200 km
  • 1 Kalendertag · Wochenende: CHF 159.– inkl. 200 km

Über die inbegriffenen Kilometer hinaus verrechnen wir 50 Rappen pro Kilometer. Tarife sind kumulierbar; individuelle Abmachungen halten wir schriftlich fest.

Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls tanken wir zum handelsüblichen Tagespreis auf und verrechnen den Treibstoff.

7. Kaution

Wir erheben keine Kaution. Sie müssen bei der Abholung also nichts hinterlegen. Kosten, die nach der Rückgabe entstehen – etwa für Schäden, Bussen, fehlenden Treibstoff oder Reinigung – stellen wir Ihnen in Rechnung.

8. Zahlung

Die Mietkosten sind bei der Abholung zu begleichen – in bar, per TWINT oder mit EC-Karte. Nachträglich entstehende Kosten wie Bussen oder Schäden stellen wir in Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen.

9. Versicherung und Selbstbehalt

Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert; die Vollkasko ist im Mietpreis enthalten. Bei einem Schadenfall tragen Sie einen Selbstbehalt von CHF 1’500.–. Für Fahrerinnen und Fahrer unter 25 Jahren beträgt er CHF 2’000.–. Einen Zuschlag für junge Fahrende verlangen wir nicht.

Der Selbstbehalt gilt pro Schadenfall und fällt bei mehreren Schäden während derselben Miete mehrfach an: Bei zwei Schäden sind es CHF 3’000.–. Eine Bearbeitungspauschale verrechnen wir nicht.

Der Versicherungsschutz entfällt oder wird gekürzt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dazu zählen insbesondere Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne gültigen Führerausweis, grobe Verletzung von Verkehrsregeln, Überladung sowie Nutzung durch nicht zugelassene Fahrerinnen und Fahrer. In diesen Fällen haften Sie für den gesamten Schaden. Für Dachschäden durch zu niedrige Durchfahrten gilt dagegen der normale Selbstbehalt.

10. Zugelassene Fahrerinnen und Fahrer

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Personen mit gültigem Führerausweis der Kategorie B gefahren werden. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.

Vorausgesetzt ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Führerausweis auf Probe wird akzeptiert; eine Mindestbesitzdauer verlangen wir nicht.

11. Ihre Pflichten während der Miete

  • Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und bei jedem Verlassen abzuschliessen.
  • Die Ladung ist zu sichern. Das zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg und die Nutzlast von rund 1238 kg dürfen nicht überschritten werden.
  • Beachten Sie die Fahrzeughöhe von 2.500 m bei Einfahrten, Tiefgaragen und Unterführungen – das ist der häufigste Schaden bei Transportermieten.
  • Der Transport von Gefahrgut, Tieren ohne Absprache sowie jede rechtswidrige Nutzung sind untersagt.
  • Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.

12. Schäden, Unfall und Panne

Melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich unter +41 71 672 13 13. Bei einem Unfall ist mindestens ein Unfallprotokoll zu erstellen – auch bei geringem Schaden und auch ohne Drittbeteiligung. Kommt keine Einigung zustande, sind Personen verletzt oder ist die Sachlage unklar, ziehen Sie die Polizei bei.

Verlassen Sie den Unfallort nicht, bevor der Sachverhalt aufgenommen ist. Ohne Protokoll kann die Versicherung die Leistung verweigern.

13. Bussen und Gebühren

Für Ordnungsbussen, Parkgebühren und andere Abgaben, die während der Mietzeit anfallen, haften Sie. Werden sie uns zugestellt, leiten wir Ihre Daten an die zuständige Behörde weiter und verrechnen den Aufwand.

14. Stornierung und Nichterscheinen

Bis 24 Stunden vor der vereinbarten Abholung können Sie kostenlos stornieren – ein Anruf genügt. Danach oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, den vollen vereinbarten Mietpreis zu verrechnen.

15. Fahrten ins Ausland

Fahrten in ganz Europa sind gestattet, sofern Sie sie vorgängig mit uns absprechen und wir sie im Mietvertrag festhalten.

16. Haftung von Rent X

Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Für Folgeschäden – etwa entgangenen Gewinn, verpasste Termine oder Kosten eines Ersatzfahrzeugs – haften wir nicht, soweit das Gesetz dies zulässt. Für Gegenstände, die Sie im Fahrzeug zurücklassen, übernehmen wir keine Haftung.

17. Datenschutz

Wie wir mit Ihren Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

18. Änderungen

Wir können diese Bedingungen jederzeit anpassen. Für einen bestehenden Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsabschluss veröffentlicht war.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Tägerwilen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Kontakt

Gama Group GmbH
Oberstrasse 25a
8274 Tägerwilen
Schweiz

+41 71 672 13 13 · info@rentx.ch

Einstiegspreis ab CHF 39.– pro Stunde. Alle Preise in Schweizer Franken.